NEOS:
"Allgemein tritt NEOS dafür ein, die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaften zu erleichtern. Im Regelfall fühlen sich Menschen, die sich in einem anderen Staatsgebiet als ihrem Herkunftsland aufhalten, ihrem Herkunftsland ebenso verbunden wie der neuen Heimat. Da aber Teilnahme- und Teilhaberechte mit der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden sind, muss die mehrfache Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert werden. Das restriktive österreichische Einbürgerungsrecht wird den Lebensrealitäten des 21. Jahrhunderts nicht gerecht. Schließlich ist unsere Zeit von hoher internationaler Mobilität von Menschen gekennzeichnet."
BESTE:
"Bestes Oberösterreich steht für eine breite Bürgerbeteiligung. Geloste Bürgerräte erarbeiten in moderierten Prozessen Lösungen deren Resultate wir direkt in den Landtag tragen.
Die Frage bezüglich Doppelstaatsbürgerschaft ist eine die grundsätzlich den Bund betrifft. Wir kandidieren ja explizit für den Landtag. Was in der Zukunft kommt, können wir noch nicht sagen, aber im Moment ist das kein Punkt, zu dem wir in dem Sinn direkt einen Bürgerrat machen würden.
Ich persönlich als Spitzenkandidat kann sagen, dass ich zwei Mal in meinen 20igern sehr konkret die Überlegung hatte für kürzer oder länger (beim Weggehen weiß man es ja noch nicht) ins Ausland zu gehen. Das waren zuerst Australien und später die USA. Das ist aber gar nicht so einfach. Wäre es jedenfalls dazu gekommen, so hätte ich mich wohl nach wie vor sehr stark mit Österreich und meiner Heimat verbunden gefühlt. Ich kann also sehr gut nachvollziehen, dass man die Staatsbürgerschaft der Heimat nicht aufgeben möchte. Wenn wir für die nächste Nationalratswahl kandidieren, so nehmen wir den Punkt der Doppelstaatsbürgerschaft sicher auf. Gerade, da dies, wo wir doch alle miteinander verbunden sind und sich auch das Thema der Identitäten verändert, aus meiner Sicht immer relevanter wird."
Referendum:
"Erst einmal herzlichen Dank für Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie sich ein wenig mit der direkten Demokratie von Referendum beschäftigen, werden Sie bemerken, dass es , sollte Referendum eine wirksame Rolle im oberösterreichischen Landtag erreichen, denkbar einfach ist, Ihre Anfrage zu beantworten.
Die in einem Gemeinderat, Landtag oder in einer Bundesorganisation der Politik vertretenen Mitarbeiter von Referendum sind keine politischen Entscheidungsträger sondern haben eine reine Verwaltungsagenda. Sie haben keine eigene politische Meinung zu vertreten, sondern: Wie funktioniert die politische Meinungsbildung nach dem derzeitigen Stand des Konzepts?
Bürger, die Veränderungen wünschen arbeiten mit Ihrem Gemeinde-, Landes-, Bundesreferenten von Referendum einen Initiativantrag aus.
Dieser Initiativantrag wird zunächst auf Grundrechts-, Gesetzeskonformität und Machbarkeit geprüft ( Grundrechte sind unabänderlich, bei Gesetzen, die auf Grund des Initiativantrages geändert werden müssten, muss diese Änderung zunächst in ihren Auswirkungen evaluiert werden) Dann wird der Initiativantrag incl. aller erforderlichen objektiven Informationen der betroffenen Bevölkerungsgruppe zur Diskussion gestellt und nach Ablauf eines vorher bestimmten Zeitfensters abgestimmt.
Dieses Abstimmungsergebnis ist für die Staatsverwaltung (heute: Politik) absolut bindend und umzusetzen.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
Entscheidungen erfolgen nicht nach Jahren sondern nach wenigen Wochen.
Diese Entscheidungen sind nicht von politischem Kalkül beeinflusst sondern basieren auf einer direkten Abstimmung der betroffenen Bevölkerung."
NEOS:
"Österreich gehört zu jenen wenigen Staaten in Europa, die Doppelstaatsbürgerschaften erschweren bzw. überhaupt nicht tolerieren. Die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaften sollte gesetzlich erleichtert werden.
Für die erleichterte Beibehaltung bei Annahme einer zweiten Staatsbürgerschaft fordern wir:
• Bei allen Entscheidungen in Zusammenhang mit dem Verlusttatbestand gemäß § 27 StbG der Behörde einen Ermessensspielraum bezüglich einer Interessensabwägung einräumen, da das Fehlen eines solchen weder sachlich gerechtfertigt noch mit europäischer Judikatur vereinbar ist.
• Die Kriterien für die Bewilligung der Beibehaltung sollen an die Lebensrealitäten der vielen im Ausland lebenden Österreicher_innen und an ein erfüllbares Maß
angepasst werden.
• Die in § 28 Abs 3 StbG vorgesehene Zweijahresfrist zur Verleihung einer ausländischen Staatsbürgerschaft nach Erhalt eines positiven Beibehaltungsbescheids durch die Möglichkeit eines Antrags auf Fristverlängerung ergänzen, da die Einhaltung der Frist jenseits der Kontrolle des Antragsstellers liegt und in vielen Fällen unrealistisch ist.
• Den Anwendungsbereich von § 28 Abs 2 StbG auf alle Österreicher_innen ausweiten, ohne Rücksicht darauf, wie die Staatsbürgerschaft erworben wurde.
• Den Verlust der Staatsbürgerschaft bei Minderjährigen gemäß § 27 Abs 2 StbG sowie die Verlusterstreckung des § 29 StbG überdenken und Kindern, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung nach einem Elternteil erworben haben, die Doppelstaatsbürgerschaft in all den Fällen vorbehaltlos gewährleisten, in denen eine Staatsbürgerschaft erworben wird, die ein Elternteil selbst zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besessen hat."
KPÖ:
"Es sollte die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft unter bestimmten Kriterien vorhanden sein. Dafür braucht es aber aus unserer Sicht gleiche Standards und Rechte für alle."
BESTE:
"Siehe Frage 2. Einen möglichen konkreten Ausgang eines Bürgerrates würden wir in dieser konkreten Frage nicht antizipieren wollen. Was denken Sie? Wie würde möglicherweise ein Querschnitt der Bevölkerung antworten bzw. welche Lösung würde erarbeitet werden? Was könnten die verschiedenen aufgeführten Punkte sein - jeweils dafür oder dagegen?"